Allgemeine Geschäftsbedingungen

design Weger e.U.
645512 h
Stefanie Weger, BA
Österreich
Knappenweg 8, 9530 Bad Bleiberg
www.design-weger.at
info@design-weger.at
+43 676 7111956

1. Geltungsbereich
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen design Weger e.U., FN 645512 h, (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) und dem Auftraggeber. Mit der Beauftragung anerkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an und widerspricht diesen hiermit.
1.3.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (aufgrund zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten oder eine Regelungslücke vorliegen sollte, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vom wirtschaftlichen Ergebnis her möglichst nah kommende und rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
1.4.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung gelten darüber hinaus auch für alle mit einem Vertragspartner nach dem ersten Rechtsgeschäft abgeschlossenen weiteren Rechtsgeschäfte.
1.5.
Die in den AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

2. Schutz von Idee und Konzept
Hat der potentielle Auftraggeber die Auftragnehmerin mit der Ausarbeitung eines Konzepts beauftragt und nimmt die Auftragnehmerin den Auftrag an, so entsteht zwischen dem potentiellen Aufraggeber und der Auftragnehmerin ein Vertragsverhältnis (Pitching Vertrag) und liegen diesem Vertragsverhältnis die gegenständlichen AGB zugrunde. Die Auftragnehmerin erbringt bereits mit der Konzepterarbeitung sogenannte Vorleistungen und ist die Auftragnehmerin berechtigt diese Leistungen in Rechnung zu stellen.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit
diese in ihrer Ausgestaltung ein Werk darstellen (Werkhöhe) dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Jene Teile des Konzepts, welche keine Werkhöhe erreichen, genießen keinen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz.
Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Jene Elemente der Ideen und des Konzeptes sind daher geschützt, welche eigenartig und einer jeweiligen Vermarktungsstrategie eine charakteristische Prägung geben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Auftragnehmerin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Für den Fall, dass der Auftraggeber der Auffassung ist, dass ihm von der Auftragnehmerin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Auftragnehmerin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
Der Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Auftragnehmerin ein.

3. Vertragsgegenstand
Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und design Weger e.U. über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen im Bereich Grafik, Design und Textierung.

4. Vertragssprache
Vertragssprachen sind Deutsch oder Englisch. Auch Kundenanfragen und/oder die Bearbeitung allfälliger Kundenbeschwerden erfolgen in Deutsch oder Englisch.

5. Vertragsabschluss
5.1.
Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an die Auftragnehmerin übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und Auftraggeber kommt erst zustande, wenn die Auftragnehmerin das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt.
5.2.
Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit dem im Vertrag festgelegten Enddatum.

6. Leistungsumfang
6.1.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Eine schriftliche Bestätigung kann insbesondere per E-Mail, Whatsapp, Brief, erfolgen. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.
6.2.
Alle Leistungen der Auftragnehmerin (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
6.3.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zeitgerecht und vollständig sämtliche Informationen und Unterlagen der Auftragnehmerin zu übermitteln oder zugänglich zu machen. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Gefahr und Kosten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben, welche von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen, trägt der Auftraggeber.

7. Termine
Termine sind schriftlich zu vereinbaren und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Liefer- oder Leistungsfristen sind nicht verbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Befindet sich die Auftragnehmerin mit den Lieferungen/Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, in Verzug, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Für den Fall, dass der Verzug mehr als zwei Monate andauert, sind der Auftraggeber und die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich die Auftragnehmerin in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er der Auftragnehmerin zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

8. Leistungen Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der Leistung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder die Leistungen zu substituieren (Fremdleistungen).
Die Beauftragung von Dritten zur Erbringung einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, wobei der Auftraggeber zuvor schriftlich zu informieren ist. Die Auftragnehmerin wird die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass diese über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Auftraggeber namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der Auftragnehmerin, einschließlich Präsentationen (wie Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) sowie einzelne Teile davon, bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin. Diese können von der Auftragnehmerin jederzeit, besonders bei Vertragsbeendigung, zurückgefordert werden. Durch die Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung der Leistungen der Auftragnehmerin auf Österreich beschränkt.
Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Leistungen setzt stets die vollständige Bezahlung des entsprechenden Honorars voraus. Falls der Auftraggeber die Leistungen bereits vor dieser Zahlung nutzt, beruht diese Nutzung auf einem widerrufbaren Leihverhältnis.
Die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin, welche über den ursprünglich vereinbarten Zweck- und Nutzungsumfang hinausgehen, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin, unabhängig davon, ob die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Für den Fall einer derartigen Nutzung steht der Auftragnehmerin und dem Urheber eine gesonderte und angemessene Vergütung zu. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss entspricht diese Vergütung der vollen im Vertrag vereinbarten Vergütung. Im 2. Jahr nach Abschluss des Vertrages beträgt die Vergütung die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Im 3. Jahr nach Abschluss des Vertrages beträgt die Vergütung ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr ist keine Vergütung mehr zu bezahlen.
Für die Nutzung der Leistungen der Auftragnehmerin bzw. von Werbemitteln, bei denen die Auftragnehmerin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erstellt hat, ist nach Vertragsende, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich.
Der Auftraggeber haftet gegenüber der Auftragnehmerin für jede unrechtmäßige Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und in allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Anspruch auf Entgelt zusteht.
Die Auftragnehmerin ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Auftraggeber, berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber hinzuweisen (Referenzhinweis).
Dem Auftraggeber obliegt es, sämtliche Aufträge und Leistungen bzw. Teilleistungen unter anderem auf ihre wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und sämtliche Voraussetzungen für die wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu erfüllen.
Die Auftragnehmerin ist lediglich zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht haftet die Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.

10. Social Media
Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (Instagram, Tik Tok, Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen und sind diese nicht verpflichtet, etwaige Inhalte oder Informationen an die jeweiligen Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Auftragnehmerin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Auftragnehmerin hat auf diese Nutzungsbedingungen keinen Einfluss.
Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Dauer der Herstellung des ursprünglichen Zustandes kann dabei variieren. Die Auftragnehmerin legt diese Nutzungsbedingungen der Anbieter von Kanälen bzw. Accounts im Rahmen von Social Media zu Grunde.
Mit Beauftragung stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mitbestimmen.
Die Auftragnehmerin beabsichtigt, nach bestem Wissen und Gewissen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter von Kanälen bzw. Accounts im Rahmen von Social Media einzuhalten.
Für den Fall der Ablehnung oder Entfernung der Werbeanzeigen oder Werbeauftritte hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad-, klag- und exekutionslos.

11. Pflichten des Auftraggebers
11.1 Wenn der Auftraggeber für die Erstellung des jeweiligen Auftrages bzw. der Erbringung der jeweiligen Leistungen der Auftragnehmerin Fotos/Logos/Bilder/Texte oder ähnliche Materialien bereitzustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber zustehen.
11.2 Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Auftragnehmerin wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben sowie die Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.
11.3 Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfes der beauftragten Websiteerstellung verpflichtet, soweit dieser vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktragen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt.
11.4 Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe von der Auftragnehmerin für ihn erstellten Website die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit.

12. Honorar und Zahlungsbedingungen
12.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
12.2 Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Auftragnehmerin erwachsenen Barlauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
12.3 Das Honorar ist mit Rechnungserhalt ohne Abzug sofort fällig, sofern von den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
12.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Deckung ihrer Aufwände Vorschüsse zu verlangen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zwischenabrechnungen durchzuführen bzw. Akontozahlungen abzurufen.
12.5 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verzug sämtliche Mahn- und Inkassospesen der Auftragnehmerin zu ersetzen.
12.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin das Recht, sämtliche Leistungen und Teilleistungen aus anderen mit diesem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, sofort fällig zu stellen.
12.7 Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Leistungen oder Teilleistungen aus denselben Vertrag oder anderen mit denselben Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen zu erbringen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
12.8 Bis zur vollständigen Honorarzahlung verbleiben sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin, einschließlich Präsentationen, im Eigentum der Auftragnehmerin.
12.9 Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber für den Fall hin, dass die tatsächlichen Kosten die beabsichtigten Kosten um mehr als 15 % übersteigen. Widerspricht der Auftraggeber die um mehr als 15 % übersteigenden Kosten nicht innerhalb von drei Werktagen unter gleichzeitigerer Bekanntgabe kostengünstigerer Alternativen, gilt die Kostenüberschreitung als vom Auftraggeber genehmigt. Der Widerspruch sowie die kostengünstigere Alternative haben durch den Auftraggeber schriftlich zu erfolgen.

13. Gewährleistung
13.1.
Für die Gewährleistungsfrist für Leistungen von design Weger e.U. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.2.
Mängelrügen haben seitens unternehmerischer Auftraggeber unverzüglich und schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber der Auftragnehmerin zu erfolgen.
13.3.
Die Auftragnehmerin ist nach berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge berechtigt eine Verbesserung durchzuführen oder Preisminderung zu gewähren.

14.Schadenersatz
14.1.
Eine Schadenersatzverpflichtung von design Weger e.U. wird, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
14.2.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, sonstige Folgeschäden sowie die der Ersatz von Mangelfolgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen.

15. Rücktritt und Folgen
15.1.
Unabhängig der gesetzlichen Rücktrittsregelungen und -folgen ist die Auftragnehmerin jedenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
– die Ausführung der beauftragten Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der beauftragten Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
– bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Ersuchen der Auftragnehmerin weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt
– über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird
– der Auftraggeber beharrlich, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt.
15.2.
Unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche sind im Falle des berechtigten Rücktritts von der Auftragnehmerin bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde, sowie für von der Auftragnehmerin erbrachte Vorbereitungshandlungen.
15.3.
Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigen Gründen nach schriftlicher Mahnung und schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die Auftraggeberin beispielsweise fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt.
15.4.
Für den Fall, dass der Auftraggeber Leistungen, welche er bereits in Auftrag gegeben wurden, ohne Einbindung der Auftragnehmerin einseitig ändert oder auflöst/abbricht, hat der Auftraggeber für sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Kosten der Auftragnehmerin aufzukommen.
15.5.
Im Fall, dass der Auftraggeber Leistungen, welche er bereits in Auftrag gegeben wurden, ohne Einbindung der Auftragnehmerin einseitig auflöst/abbricht, hat er – sofern dies nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin beruht – das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar der Auftragnehmerin zu erstatten. Die
Auftragnehmerin ist in diesem Fall hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter
schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
15.6.
Eine Anrechnungsvergütung nach § 1168 ABGB ist für den Fall, dass der Auftraggeber Leistungen, welche er bereits in Auftrag gegeben wurden, ohne Einbindung der Auftragnehmerin einseitig auflöst/abbricht ausgeschlossen.
15.7.
Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an den erbrachten Leistungen keine Nutzungsrechte. Sämtliche Unterlagen, welche der Auftraggeber von der Auftragnehmerin bezüglich der in Auftrag gegebenen Leistungen erhalten hat, sind der Auftragnehmerin zurückzustellen.

16. Aufrechnungsverbot
16.1.
Grundsätzlich gilt das Verbot der Aufrechnung.
16.2.
Der Auftraggeber kann nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Auftragnehmerin oder mit Konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

17. Datenschutz
17.1.
Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die Auftragnehmerin ein, sofern diese Daten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
17.2.
Seitens der Auftragnehmerin findet kein Verkauf, Tausch oder sonstiger unautorisierter Gebrauch von persönlichen Daten und Informationen des Kunden statt. Die Auftragnehmerin gibt keine personenbezogenen Daten von Auftraggebern an Dritte weiter, es sei denn, der Auftraggeber hat dazu seine Einwilligung erteilt oder es besteht für die Auftragnehmerin eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten.
17.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei der Auftragnehmerin gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten, zu verlangen. Diese Auskunft ist und unentgeltlich und wird grundsätzlich per E-Mail, in Ausnahmefällen (wenn der Auftraggeber keine Empfangsmöglichkeit hat) schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises bzw. des Nachweises einer Vertretungsbefugnis für eine juristische Person schriftlich und eigenhändig unterschrieben an die Auftragnehmerin zu richten.
17.4.
Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hierzu ist eine E-Mail mit folgenden Angaben ausreichend:
Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer und E-Mail-Adresse des Kunden, sowie Kunden- oder Buchungsnummer der letzten Buchung.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach derzeitigem Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an die Auftragnehmerin übermittelten Daten selbst Sorge.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
18.1
Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
18.2
Auf jegliches Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechtes, anzuwenden.
18.3
Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für 9500 Villach zuständigen Gerichtes vereinbart.

Stand: Jänner 2025 Stefanie Weger, BA